Sie gilt für alle Anlagen und deren zentrale und dezentrale Komponenten (auch Aggregate wie z.B. Rückkühlwerke, die die Zuluftqualität beeinflussen). Die Richtlinie fordert keine Produktprüfung oder -Zertifizierung.
Lüftungsanlagen sollen ein physiologisch günstiges Raumklima und eine hygienisch einwandfreie Qualität der Innenraumluft sicherstellen. Sie sind so zu planen, auszuführen, zu betreiben und instand zu halten, dass von ihnen weder eine Gefährdung der Gesundheit noch Störungen der Befindlichkeit, der thermischen Behaglichkeit oder Geruchsbelästigungen ausgehen.
Raumlufttechnische Anlagen müssen in allen luftführenden Bereichen so gestaltet, betrieben und instand gehalten werden, dass eine Belastung durch Schadgase sowie anorganische und organische Verunreinigungen sicher vermieden wird.
Der Gehalt der Zuluft an Stäuben, Bakterien, Pilzen und biologischen Inhaltsstoffen darf denjenigen der Vergleichsluft (in der Regel Außenluft, Ausnahme Umluftanlage) vor Ort in keiner Kategorie überschreiten.
Die Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 wird gegliedert in „Hygiene-Erstinspektion“ und „Wiederholungs-Hygieneinspektion“.
Das Ergebnis der Hygieneinspektion der RLT-Anlage ist zu dokumentieren, sowie dem Betreiber schriftlich mitzuteilen. Eine Auflistung von Empfehlungen für notwendige Maßnahmen ist zu erstellen. Die Hygiene-Erstinspektion erfolgt bei der Abnahmeprüfung nach Neubau der RLT-Anlage, sowie bei Wechsel des Betreibers/Eigentümers.